Bebauungsplan Wohngebiet "Werda Süd" - Bekanntmachung zur Entwurfsauslegung
Bebauungsplan Wohngebiet "Werda Süd" - Bekanntmachung zur Entwurfsauslegung
Der Verwaltungsverband macht für die Gemeinde Werda folgendes bekannt:
Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Werda Süd“, Gemeinde Werda
Der Gemeinderat Werda hat am 16.01.2018 den Entwurf vom Bebauungsplan Wohngebiet „Werda Süd", Gemeinde Werda in der Fassung 12/2017 beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt und die vollständigen Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt. Die Beteiligung der Nachbarn nach § 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Der räumliche Geltungsbereich ist auf dem nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan ersichtlich. Er liegt im südlichen Gemeindegebiet und ist ca. 800 m vom Ortskern entfernt.
Nördliche Begrenzung: Grünfläche entlang der Straße „Am Anger“
Westliche Begrenzung: Wohnbebauung entlang der Mittleren Straße
Südliche Begrenzung: Lagerfläche entlang des Weges „Weg zu O. Frank“
Östliche Begrenzung: Grünfläche Richtung Wacholderstraße
Das Plangebiet erstreckt sich auf den Flurstücken 102/1 der Gemarkung Werda vollständig und 641/1 der Gemarkung Werda teilweise.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Wohngebiet „Werda Süd", Gemeinde Werda in der Fassung 12/2017, bestehend aus:
• Teil A – Planzeichnung M 1 : 500, (download Bebauungsplan hier)
• Teil B – Text und
• der zugehörigen Begründung (download Begründung hier)
liegt in der Zeit vom 12.03.2018 bis 20.04.2018 im Bauamt des Verwaltungsverbandes Jägerswald, Hauptstraße 41, 08606 Tirpersdorf, während der folgenden Zeiten
Montag | 09.00 bis 11.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
Mittwoch | 09.00 bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | 07.00 bis 11.30 Uhr |
zur öffentlichen Einsicht aus und kann gemäß § 4a Abs.4 Satz 1 BauGB über die Internetseite der Gemeinde Werda (www.werda-vogtland.de) sowie über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) in der Zeit vom 12.03.2018 bis 20.04.2018 eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden an der o.g. Stelle mündlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Das Verfahren wird gemäß Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vom 16.01.2018 als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) im beschleunigten Verfahren geführt. Daher wird
• von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4
Abs.1 BauGB,
• gemäß §13 Abs.3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB,
• von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB,
• von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
• von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB
abgesehen.
Tirpersdorf, den 21.02.2018
Carmen Reiher
Verbandsvorsitzende