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Änderungen Kinderreisepässe ab 01.01.2024

  • Information des Einwohnermeldeamtes zu Änderungen bezüglich Kinderreisepässe ab 01.01.2024

     

    Kinderreisepässe dürfen seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

    Die Gültigkeit der bis zum 31.12.2023 ausgestellten Kinderreisepässe bleibt unberührt.

    Ab dem 1.1.2024 können Eltern für Ihre Kinder nur noch einen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen.

    Hier ist dann zu beachten, dass rechtzeitig vor Reiseantritt ( bei Personalausweisen 2-3 Wochen, Reisepässen 4-6 Wochen)eine Beantragung erfolgt.

    Weitere Details erhalten sie unter der Rubrik Bürgerservice, Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisedokumente.