Gewerbezentralregister
Gewerbezentralregisterauszug
Allgemeines:
Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Antragstellung:
Gewerbezentralregisterauszüge werden direkt vom Bundesamt für Justiz - Gewerbezentralregister - in Bonn erstellt und an Ihre Adresse bzw. an die der anfordernden Behörde geschickt.
Der Antrag auf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann beim Einwohnermeldeamt der Verwaltungsverbandes Jägerswald gestellt werden.
Wird der Auszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist er der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für den Gewerbezentralregisterauszug sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig. Die Übersendung des Gewerbezentralregisterauszuges an eine andere Privatperson als den Antragsteller ist nicht zulässig.
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist grundsätzlich persönlich zu beantragen. Bei der Beantragung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Gewerbezentralregisterauszuges sind etwa 8-10 Arbeitstage zu veranschlagen.
Gebühr: 13 Euro