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Beglaubigung von Unterschriften

Beglaubigungen von Unterschriften
 
Es wird zwischen amtlichen und öffentlichen Unterschriftsbeglaubigungen unterschieden. Hierbei wird die Unterschrift einer Person beglaubigt. Öffentliche Beglaubigungen sind z.B. zur Vorlage beim Amtsgericht, Vereinsregister oder Handelsregister vorgeschrieben.
 
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
 
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen und die Unterschrift vor Ort leisten. Der Antragsteller muss in einer Mitgliedsgemeinde des Verwaltungsverbandes Jägerswald gemeldet sein.
 

Gebühren
Amtliche Beglaubigung für soziale Zwecke (z.B. Rente) gebührenfrei

Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens     10,00 € 

Amtliche Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien und dergleichen, die die Behörde selbst hergestellt hat    5,00

 

 

Einwohnermeldeamt

Frau Jacqueline Vogel
Einwohnermeldamt
Verwaltungsverband 
Jägerswald
08606 Tirpersdorf
Hauptstraße 41
Tel.: 037463/ 22615
  Fax 037463 / 22620

E-Mail: ema@jaegerswald.de
rechtsgültige E-Mail: kontakt@jaegerswald.de


Öffnungszeiten:
Mo.: 9:00 - 11:00 Uhr
Die.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 7:00 - 11:30 Uhr