Skip to content

[Login]

Antrag auf Baumfällung

Grundsätzlich ist für die Fällung eines Baumes eine Genehmigung erforderlich. Ausnahmen von dieser Genehmigungspflicht sind in den gemeindlichen Baumschutzsatzungen enthalten. Diese können Sie hier einsehen: 

--> Gemeinde Bergen <--

--> Gemeinde Theuma <--

--> Gemeinde Tirpersdorf  <--

--> Gemeinde Werda <--

 


Weiterhin ist über Anträge innerhalb von 6 Wochen kostenfrei zu entscheiden,
danach gilt die Genehmigung als erteilt.

Den erforderlichen Antrag können Sie sich hier als PDF-Dokument oder als Word-Formular herunterladen, ausfüllen und an uns senden.

 

Sicherheit & Ordnung

Frau Petra Hartenstein
Ordnungsamt
Verwaltungsverband 
Jägerswald
08606 Tirpersdorf
Hauptstraße 41
Tel.: 037463/ 22614
  Fax 037463 / 22620

E-Mail: ordnung@jaegerswald.de
rechtsgültige E-Mail: kontakt@jaegerswald.de


Öffnungszeiten:
Mo.: 9:00 - 11:00 Uhr
Die.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 7:00 - 11:30 Uhr