Antrag auf Baumfällung
Grundsätzlich ist für die Fällung eines Baumes eine Genehmigung erforderlich. Ausnahmen von dieser Genehmigungspflicht sind in den gemeindlichen Baumschutzsatzungen enthalten. Diese können Sie hier einsehen:
--> Gemeinde Bergen <--
--> Gemeinde Theuma <--
--> Gemeinde Tirpersdorf <--
--> Gemeinde Werda <--
Weiterhin ist über Anträge innerhalb von 6 Wochen kostenfrei zu entscheiden,
danach gilt die Genehmigung als erteilt.
Den erforderlichen Antrag können Sie sich hier als PDF-Dokument oder als Word-Formular herunterladen, ausfüllen und an uns senden.