Skip to content

[Login]

Beglaubigung einer Kopie

Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen
 
Sie können Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken beglaubigen lassen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Dies gilt nicht, wenn durch Rechtsvorschriften die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden vorbehalten ist (z.B, können Sie Personenstandsurkunden nur beim zuständigen Standesamt beglaubigen lassen).
 
Unterlagen
Original und des Schriftstücks. Bei Schriftstücken in fremder Sprache im Allgemeinen eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. Die Übersetzung muss mit der Abschrift oder Fotokopie vom Dolmetscher fest verbunden werden; die Verbindungsstellen sind mit dem Siegel des Dolmetschers zu versehen.
 
Voraussetzungen
Die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven darf nicht anderen Behörden vorbehalten sein!
 
Hinweise
Beglaubigungen für soziale Zwecke sind gebührenfrei.
 

 

Die Gebühren für die Beglaubigung betragen:

  • von unserer Behörde ausgestellten Dokumenten          5,00 Euro
  • bei fremdausgestellten Dokumenten, Mindestbetrag  10,00 Euro
  • ab jeder weiteren Kopie, zuzüglich                                0,75 Euro

 

Einwohnermeldeamt

Frau Jacqueline Vogel
Einwohnermeldamt
Verwaltungsverband 
Jägerswald
08606 Tirpersdorf
Hauptstraße 41
Tel.: 037463/ 22615
  Fax 037463 / 22620

E-Mail: ema@jaegerswald.de
rechtsgültige E-Mail: kontakt@jaegerswald.de


Öffnungszeiten:
Mo.: 9:00 - 11:00 Uhr
Die.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 7:00 - 11:30 Uhr