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verkehrsrechtliche Anordnungen

Mit der Funktionalreform im Freistaat Sachsen ist der Verwaltungsverband Jägerswald für den Erlass verkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 StVO, soweit es sich um Gemeinde- und sonstige öffentlichen Straßen im Sinne des § 3 Avbs. 1 Nr. 3 und 4 des Straßengesetzes handelt, zuständig.

Somit sind entsprechende Anträge direkt an der Verwaltungsverband Jägerswald zu stellen.

Den Antrag auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung finden sie hier.

Für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen verbleibt die Zuständigkeit beim Landratsamt Vogtlandkreis, Straßenverkehrsamt, Postplatz 5, 08523 Plauen.