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Kinderreisedokumente

Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätziich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). In den Ländern der EU genügt jedoch zur Ein-und Ausreise ein Personalausweis. Für weitere Länder ist ein Reisepass erforderlich. Erkundigen Sie sich hier auf der Seite des Auswertigen Amtes.

Wer kann  Kinderreisedokumente beantragen?

Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses müssen beide Elternteile bzw. Vormund oder Sorgeberechtigter stellen und durch eigenhändige Unterschrift zustimmen. Bei Kindern aus geschiedenen Ehen ist der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss oder das Original des Scheidungsurteils und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde vorzulegen.

Das Ausweisdokument sollte, sofern Ihr Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung schon schreiben kann, mit seiner Unterschrift ausgestellt werden. Ab dem 10. Lebensjahr muss  Ihr Kind bei der Beantragung unterschreiben. Ab dem 6. Lebensjahr ist die Hinterlegung der Fingerabdrücke des Kindes notwendig.

 

Wie schnell kann ich die Dokumente bekommen?

Für den Personalausweis melden sie sich 2-3 Wochen und für den Reisepass 4-6 Wochen vor Reiseantritt zur Beantragung mit allen notwendigen Unterlagen.

Wie lange  sind Kinderdokumente gültig?

Kinderdokumente werden für eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Da sich Kinder schnell verändern, sollten die Eltern rechtzeitig vor Reiseantritt das Foto vom Ausweisdokument mit dem Kind abgleichen und bei starker Abweichung evtl. ein neues Dokument beantragen.

Weitere Informationen erhalten sie unter der Rubrik Bürgerservice, Personalausweis oder Reisepass.

Notwendige Unterlagen:

  • zur Beantragung sollen alle Erziehungsberechtigen mit dem Kind vorsprechen.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Vertretungsberechtigten
  • ab dem 6. Lebensjahr werden die Fingerabdrücke des Kindes benötigt
  • ab dem 10. Lebensjahr wird die Unterschrift des Kindes benötigt
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern ggf. den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • ein biometrisches Foto nach den Anforderungen der jeweils aktuellen Fassung  der Internetseiten der Bundesdruckerei (www.bundesdrucherei.de) (Fotomustertafel)
  • Angaben zur Größe und Augenfarbe des Kindes

 

Einwohnermeldeamt

Frau Jacqueline Vogel
Einwohnermeldamt
Verwaltungsverband 
Jägerswald
08606 Tirpersdorf
Hauptstraße 41
Tel.: 037463/ 22615
  Fax 037463 / 22620

E-Mail: ema@jaegerswald.de
rechtsgültige E-Mail: kontakt@jaegerswald.de


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