Abbrennen eines Feuerwerkes
Ab sofort ist der Verwaltungsverband Jägerswald auch für die Erteilung von Ausnahmengenehmigungen für Feuerwerke der Klasse II gemäß § 24 Abs. 1 SprengV zuständig.
Anträge sind schriftlich beim Verwaltungsverband Jägerswald spätestens 3 Wochen im Voraus zu stellen. Das Formular finden Sie hier.
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung erfolgt in der Regel erst 2 Wochen vor dem Abbrenntag.
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.