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Abbrennen eines Feuerwerkes

Ab sofort ist der Verwaltungsverband Jägerswald auch für die Erteilung von Ausnahmengenehmigungen für Feuerwerke der Klasse II gemäß § 24 Abs. 1 SprengV zuständig.

Anträge sind schriftlich beim Verwaltungsverband Jägerswald spätestens 3 Wochen im Voraus zu stellen. Das Formular finden Sie hier.
 
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung erfolgt in der Regel erst 2 Wochen vor dem Abbrenntag.

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.

Sicherheit & Ordnung

Frau Petra Hartenstein
Ordnungsamt
Verwaltungsverband 
Jägerswald
08606 Tirpersdorf
Hauptstraße 41
Tel.: 037463/ 22614
  Fax 037463 / 22620

E-Mail: ordnung@jaegerswald.de
rechtsgültige E-Mail: kontakt@jaegerswald.de


Öffnungszeiten:
Mo.: 9:00 - 11:00 Uhr
Die.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 7:00 - 11:30 Uhr