Plakatierung
Die Plakatierung stellt eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes dar und ist daher genehmigungsplichtig. Den notwendigen Antrag finden Sie hier.
Ab dem 08.03.2014 ist die Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung des Verwaltungsverbandes Jägerswald in Kraft getreten. In deren Folge sind Sondernutzungen nicht mehr gebührenfrei. Die Satzung und deren Gebührentabelle finden Sie hier.
Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten Antrag postalisch oder per Mail an ema@jaegerswald.de zurück. Im Anschluss erhalten Sie von uns die Genhemigung mit den zugehörigen Genehmigungsaufklebern. Diese sind auf den Plakatierungen aufzubringen. Nicht gekennzeichnete Plakatierungen stellen eine unerlaubte Plakatierung dar und werden entsprechend geahndet.