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Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis
 
Allgemeines:
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt (Führungszeugnis). Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Ist der Betroffene geschäftsunfähig, so ist nur sein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.
 
Antragstellung:
Führungszeugnisse werden vom Generalbundesanwalt - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt. Es gibt zwei Arten:
  • für private Zwecke (N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (0).
Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde oder sonstige öffentliche Körperschaft benötigen und es direkt dorthin geschickt werden soll, benötigen wir zusätzlich die genaue Anschrift und den Verwendungszweck der Vorlagestelle.
Das Führungszeugnis ist grundsätzlich persönlich zu beantragen. Bei der Beantragung ist der Personalausweis oder der Pass mitzubringen. Die Bearbeitung dauert zurzeit ca. 8 - 10 Arbeitstage.

Geb
ühr: 13,00 €


Online-Service:

Über ein Service-Portal des Bundesamtes für Justiz kann auch eine Online-Beantragung erfolgen. Hierzu muss die Online-Funktion des neuen Bundespersonalausweises aktiviert sein Die Antagstellung erfolgt über https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/.

 

Zusatzinformation:

Führungszeugnis mit "Überbeglaubigung" oder daneben noch mit "Apostille"

Wenn das Führungszeugnis (Belegart N) im Ausland, zum Beispiel bei einer ausländischen Behörde, vorgelegt werden soll, wird oftmals verlangt, dass das Führungszeugnis mit einer Unterschrift sowie einer "Überbeglaubigung" versehen wird.
Dieses Verfahren muss zusätzlich formfrei beim Bundeszentralregister beantragt werden und kostet zusätzlich 13,- Euro. In einigen Ländern wird darüber hinaus neben der "Überbeglaubigung" eine "Apostille" verlangt, die vom Bundesverwaltungsamt in Köln zusätzlich nach der "Überbeglaubigung" auf dem Führungszeugnis angebracht wird. Es empfiehlt sich deshalb, dies gleich bei der Beantragung des Führungszeugnisses im Bürgerbüro zu sagen, damit der Antrag gesondert mit den entsprechenden Zusatzangaben an den Sachbereich "Internationale Rechtshilfe" beim Bundeszentralregister geschickt werden kann.
Weitere Informationen für Antrag stellende Personen, die im Inland wohnen hier,

für Antrag stellende Personen, die im Ausland wohnen hier.
 

Einwohnermeldeamt

Frau Jacqueline Vogel
Einwohnermeldamt
Verwaltungsverband 
Jägerswald
08606 Tirpersdorf
Hauptstraße 41
Tel.: 037463/ 22615
  Fax 037463 / 22620

E-Mail: ema@jaegerswald.de
rechtsgültige E-Mail: kontakt@jaegerswald.de


Öffnungszeiten:
Mo.: 9:00 - 11:00 Uhr
Die.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 7:00 - 11:30 Uhr