Kindertagesstätten
Allgemeine Informationen:
Der Verwaltungsverband Jägerswald verwaltet die in der Trägerschaft seiner Mitgliedsgemeinde befindlichen Kindertageeinrichtungen. Die Gemeindesatzungen regeln Grundsätzliches wie beispielsweise die Aufnahme, die Abmeldung oder wie bei der Überschreitung der vereinbarten Betreuungszeit verfahren werden soll. Des Weiteren hat jede Gemeinde eine eigene Gebührenordnung.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Kindertageseinrichtungen der Mitgliedsgemeinden.
Aufnahme in eine Kindertagesseinrichtung:
Vor Aufnahme jedes Kindes muss ein Aufnahmeantrag gestellt werden. Anhand dieses Aufnahmeantrages wird geprüft, ob eine Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt. Ist dies der Fall, so wird zwischen den Eltern und dem Träger der Einrichtung ein Betreuungsvertrag geschlossen. Ansprechpartner hierfür sind die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen. Als Ergebnis des Betreuungsvertrages wird letztlich der Elternbeitrag festgesetzt. Dieser ist jeweils zum 1. des Monats fällig.
Das Formular des Aufnahmeantrages finden Sie hier:
Höhe des Elternbeitrages
Unter Bezug auf eine tägliche 9-stündige Betreuung gestalten sich die Elternbeiträge wir folgt:
Bergen Theuma Tirpersdorf Werda
Kinderkrippe 168,46 € 158,78 € 171,56 € 171,95 €
Kindergarten 89,86 € 93,27 € 90,07 € 101,74 €
Hort (6 Stunden) 52,57 € 56,51 € 48,64 € 59,52 €
Hort (5 Stunden) 46,73 € 50,23 € 42,27 € 52,90 €
Für Alleinerziehende wird der Betrag um 10% gekürzt. Bei einer Reduzierung der Betreuungsstunden auf 6 oder 4,5 Stunden im Kindergarten und Krippenbereich verringert sich der Elternbeitrag entsprechend.
Änderung der Betreuungszeit
Soll sich die vereinbarte Betreuungszeit ändern, so ist ein entsprechender Änderungsvertrag mit der jeweiligen Einrichtung abzuschließen. Ansprechpartner hierfür sind die Leiterinnen der Einrichtungen.
Kündigung/Abmeldung
Eine Abmeldung ihres Kindes von der Kindertageseinrichtung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Dabei ist auf Einhaltung der Kündigungsfrist zu achten (1 Monat zum Monatsende).
Übernahme eines Teilbetrages durch den Vogtlandkreis
Falls der Elternbeitrag gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII nicht zuzumuten ist, kann er auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Ein entsprechender Übernahmeantrag ist beim Landratsamt Vogtlandkreis zu stellen.
Den Antrag finden sie
hier.
Bescheinigungen
Bescheinigungen über gezahlte Elternbeiträge werden vom Verwaltungsverband Jägerswald ausgestellt. Die Kontaktdaten finden Sie oben rechts.