Einzugsermächtigung
Einzusgermächtigung:
Mit der Einzugsermächtigung können Sie uns bevollmächtigen unsere Forderungen bzw. unserer Mitgliedsgemeinden von ihrem Konto abbuchen zu lassen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie hier.
Füllen Sie diesen mit ihren Angaben aus und senden Sie uns diesen unterzeichnet an uns zurück. Nach Einarbeitung erfolgt die Teilnahme am Lastschriftverfahren automatisch.
Widerruf der Einzugsermächtigung:
Sie können die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit schriftlich widerrufen. Der Widerruf ist an oben rechts angeführte Anschrift zu senden.