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Pass

Der neue ePass 3.0

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Diesen müssen Sie persönlich beantragen.

Hinweis zur zuständigen Stelle

Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Reisepasses ist die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Wohnort des Antragstellers. Aus wichtigen Gründen kann der Reisepass auch in einer anderen Gemeinde beantragt werden, als bei der, die eigentlich für Sie zuständig wäre. Die unzuständige Passbehörde holt sich dann zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der eigentlich für Sie zuständigen Passbehörde ein. Wird diese Ermächtigung erteilt, kann der Pass auch von der unzuständigen Passbehörde ausgestellt werden, die Gebühren verdoppeln sich allerdings.

Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Die Kosten betragen in diesem Fall zusätzlich EUR 13,00.

 

Wer kann einen Reisepass bekommen?

Alle Deutschen können unabhängig von ihrem Alter einen Reisepass erhalten. Seit 01.07.2003 gibt es einen Pass mit 48 Seiten. Dieser ist für jene Antragsteller interessant, die häufig in visapflichtige Länder reisen. Die Voraussetzungen für die Beantragung sind identisch mit dem herkömmlichen 32-Seiten-Pass.

Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass) den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt.

Bei der Beantragung von Personaldokumenten für Kinder ist zusätzlich noch die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. eine Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt vorzulegen.

 

Woher bekomme ich meinen Reisepass?

Sie müssen den Reisepass beim Verwaltungsverband Jägerswald beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bergen, Theuma, Tirpersdorf oder Werda haben.

Kann ich den Reisepass auch telefonisch bestellen?

Nein. Zur Beantragung eines Reisepasses ist das persönliche Erscheinen beim Einwohnermeldeamt des Verwaltungsverband Jägerswald erforderlich.

Wie schnell bekomme ich den Reisepass?

Alle Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Sie müssen daher mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4 bis 6 Wochen rechnen. Wir können  Ihnen anbieten, dass wir Sie per e-mail über die Fertigstellung des Reisepasses informieren. Beim Abholen des Reisepasses können Sie sich vertreten lassen (mit einer formlosen Vollmacht).
 
Es besteht auch die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen. Dieser muss bis 11.00 Uhr morgens beantragt werden, damit gewährleistet ist, ihn innerhalb von 3 Werktagen im Einwohnermeldeamt abholen zu können.

Ich brauche aber sofort einen gültigen Reisepass!

In Ausnahmefällen können wir Ihnen sofort einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass ausstellen. Zur Einreise in die USA wird zusätzlich ein Visum verlangt. Auch hier benötigen Sie die neuen Passbilder, die für biometrische Kontrollen geeignet sind.

Wie lange gilt der Reisepass?

Die Gültigkeitsdauer steht auf der ersten Seite Ihres Reisepasses. Bis zum 24. Geburtstag wird ein Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Danach erhalten Sie einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Ein vorläufiger Reisepass ist höchstens 1 Jahr gültig.

Kann ein Reisepass verlängert werden?

Nein. Der Reisepass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden sondern muss neu beantragt und ausgestellt werden.

Kann ich einen Zweitpass bekommen?

Vor Ausstellung eines zweiten oder weiteren Passes müssen bestimmte Antragsvoraussetzungen vorliegen. Um Ihnen unnötige Wege oder Wartezeiten zu ersparen, geben wir Ihnen hierzu einige Informationen.

Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Dies stellt eine restriktiv zu handhabende Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu befinden hat.

Die Passbewerberin/der Passbewerber legt hierzu schlüssig und fundiert, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (z. B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) dar, dass sie/er ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes geltend machen kann. Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines erneuten Zweitpasses zur Folge haben. Gerade bei der Genehmigung von Zweit- oder Drittpässen ist es nämlich unerlässlich, die Notwendigkeit im konkreten Einzelpass zu prüfen.
Die Gütigkeitsdauer des Zweitpasses beträgt 6 Jahre.

Wie können Bürgerinnen und Bürger überprüfen, welche Daten auf ihrem Pass gespeichert sind?

Die Passbehörden sind mit Anzeigegeräten (ePass-Leser) ausgestattet, an denen Bürgerinnen und Bürger ihre auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten einsehen können. Die neu aufgenommen Fingerabdrücke werden nirgendwo gespeichert außer auf dem Chip. Passbehörden löschen die Abdrücke, so bald der neue Reisepass ausgehändigt ist. Auch die Bundesdruckerei, die die Pässe produziert, bewahrt die Abdrücke nicht auf.

Nähere Auskünfte über Einreisebestimmungen anderer Länder erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertigesamt.de oder beim Einwohnermeldeamt des Verwaltungsverbandes Jägerswald

Notwendige Unterlagen:

  • den Personalausweis oder Kinderausweis, wenn Sie noch keinen Reisepass hatten
  • Geburtsurkunde
  • den alten Reisepass (auch wenn er ungültig ist) 
  • den alten vorläufigen Reispass (falls vorhanden) 
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild, 
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild für den vorläufigen Reisepass.
  • Unterschriften beider Elternteile bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr
  • bei geschiedenen Eltern ist das Sorgerechtsurteil vorzulegen, wenn die Beantragung vor dem 18. Lebensjahr erfolgt.

Bei der Beantragung des neuen ePasses sind besondere Anforderungen in Hinblick auf das Passbild zu beachten. Damit die biometrische Gesichtserkennung funktioniert, muss das Gesicht von vorn, nicht verdeckt und möglichst mit neutralem Ausdruck auf dem Foto zu sehen sein. Ein breites Lächeln, so sympathisch es wirken mag, kann deshalb nicht akzeptiert werden. Unter www.bundesdruckerei.de ist eine Foto-Mustertafel abrufbar, in der alle Vorschriften/Anforderungen aufgelistet werden. Auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern ( www.bmi.bund.de ) erhalten Sie zudem weitere Informationen bezüglich des neuen ePasses. Gerne können Sie sich bei allen Fragen an die Mitarbeiter Ihres Einwohnermeldeamtes wenden.

 

Abholung:

Die Abholung des Reisepasses kann mittels Vollmacht an eine andere Person übertragen werden. Den Vordruck für eine Vollmacht finden Sie hier.

Gebühren:

Ein 32-Seiten-Pass kostet:

  • Antragsteller unter 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 6 Jahren 37,50 .
  • Antragsteller ab 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 10 Jahren 70,- .
  • Ein vorläufiger Reisepass kostet 26,- .

Ein 48-Seiten-Pass kostet:

  • Antragsteller unter 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 6 Jahren 59,50 €.
  • Antragsteller ab 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 10 Jahren 92,- .
     

Ein 32-Seiten-Pass irn Expressverfahren kostet:

  • Antragsteller unter 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 6 Jahren 69,50 €.
  • Antragsteller ab 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 10 Jahren 102,00 ,

Ein 48-Seiten-Pass im Expressverfahren kostet: 

  • Antragsteller unter 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 6 Jahren 92,- €,
  • Antragsteller ab 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 10 Jahren 124,- ,

Die Gebühr wird bei der Antragstellung erhoben.

Einwohnermeldeamt

Frau Jacqueline Vogel
Einwohnermeldamt
Verwaltungsverband 
Jägerswald
08606 Tirpersdorf
Hauptstraße 41
Tel.: 037463/ 22615
  Fax 037463 / 22620

E-Mail: ema@jaegerswald.de
rechtsgültige E-Mail: kontakt@jaegerswald.de


Öffnungszeiten:
Mo.: 9:00 - 11:00 Uhr
Die.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 7:00 - 11:30 Uhr