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vorübergehender Gaststättenbetrieb

Zum 15. Juli 2011 wurde das Gaststättenrecht im Freistaat Sachsen neu geordnet. Mit Einführung des Sächsischen Gaststättengesetzes (SächsGastG) ist für den Gaststättenbetrieb keine Erlaubnis mehr erforderlich. Möchten Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben, müssen Sie dies jedoch der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mindestens zwei Wochen vor Beginn anzeigen.

Der Formular finden Sie hier.

Gewerbeamt

Frau Jacqueline Vogel
Gewerbeamt
Verwaltungsverband 
Jägerswald
08606 Tirpersdorf
Hauptstraße 41
Tel.: 037463/ 22614
  Fax 037463 / 22620

E-Mail:ema@jaegerswald.de
rechtsgültige E-Mail: kontakt@jaegerswald.de


Öffnungszeiten:
Mo.: 9:00 - 11:00 Uhr
Die.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 7:00 - 11:30 Uhr