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Befreiung von Rundfunkgebühr

 

Ein bestimmbarer Personenkreis kann einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellen. Nähere Information hierzu sind auf dem Antrag selbst enthalten, da eine Zuordnung zu einem Personenkreis zu erfolgen hat.

--> zum Antrag

Einwohnermeldeamt

Frau Jacqueline Vogel
Einwohnermeldamt
Verwaltungsverband 
Jägerswald
08606 Tirpersdorf
Hauptstraße 41
Tel.: 037463/ 22615
  Fax 037463 / 22620

E-Mail: ema@jaegerswald.de
rechtsgültige E-Mail: kontakt@jaegerswald.de


Öffnungszeiten:
Mo.: 9:00 - 11:00 Uhr
Die.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do.: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 7:00 - 11:30 Uhr