steuerliche Lebensbescheinigung
Steuerliche Lebensbescheinigung
Haben Sie Kinder, die unter 18 Jahre alt sind und die nicht in Ihrem Haushalt leben?
Wenn Sie diese Kinder auf Ihrer Lohnsteuerkarte in Form eines Kinderfreibetrages eingetragen haben möchten, dann benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung für jedes zu berücksichtigende Kind. Die steuerliche Lebensbescheinigung bestätigt, dass Ihr Kind keiner anderen Person lohnsteuerrechtlich zugeordnet wurde und dass es im Inland lebt.
Voraussetzungen:
Ausgestellt wird diese steuerliche Lebensbescheinigung von der
(Haupt-) Wohnsitzgemeinde Ihres Kindes. Die steuerliche Lebensbescheinigung wird auf Antrag nur Personen ausgestellt, die im ersten Grad mit dem Kind verwandt sind.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung:
- Ihren Personalausweis/Reisepass
- Geburts- /oder Abstammungsurkunde des Kindes bzw. Vaterschaftsanerkennung
Allgemeine Hinweise:
Die steuerliche Lebensbescheinigung kann telefonisch beantragt werden, wenn bereits früher für dieses Kind eine Lebensbescheinigung ausgestellt und somit die Verwandtschaft nachgewiesen wurde.
Gültigkeit:
Die steuerliche Lebensbescheinigung ist drei Jahre gültig.
Gebühren:
Die steuerliche Lebensbescheinigung ist gebührenfrei.