Personalausweis
Beantragung von Personaldokumenten
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Auf Antrag kann ein Personalausweis auch an Personen unter 16 Jahren ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig.
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte ca. 2-3 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer im Einwohnermeldeamt ein neues Dokument beantragt werden. Die Antragstellung muss dabei persönlich unter Vorlage des bisherigen Personaldokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes erfolgen. Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Ausweis, sofort geklärt werden.
Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass) den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt.
Bei der Beantragung von Personaldokumenten für Kinder ist zusätzlich noch die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. eine Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt vorzulegen.
Folgende Gebühren werden erhoben:
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Gültigkeitsdauer |
Gebühr
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Personalausweis (vor Vollendung des 24. Lebensjahres) |
6 Jahre |
22,80 € |
Personalausweis (ab Vollendung des 24. Lebensjahres) |
10 Jahre |
37,00 € |
e-ID Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR (ab Vollendung des 16. Lebensjahres) |
10 Jahre |
37,00 € |
Weitere Informationen zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt Fr. Vogel (Tel. 037463 22615) .