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Ortsübliche Bekanntmachungen

Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Jägerswald, Vorentwurf November 2021


 

Ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und i.V.m. § 3 PlanSiG zum Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Jägerswald, Vorentwurf November 2021

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Jägerswald hat in öffentlicher Sitzung am 03.02.2022 mit Beschluss -Nr. 2022-02-03 den Vorentwurf des Flächennutzungsplans, M 1 : 10.000, in der Fassung November 2021 einschließlich Begründung und Umweltbericht, gültig für den Verwaltungsverband Jägerswald gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

Ziel und Zweck der Planung:

Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gebiet des Verwaltungsverbandes die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gebietskörperschaften in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1 BauGB). Die Inhalte des Flächennutzungsplans sind im § 5 Abs. 2 BauGB im Einzelnen geregelt. Daneben sollen im Flächennutzungsplan gekennzeichnet werden (§ 5 Abs. 3 BauGB):

• Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaß-nahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind;

• Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind;

• für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.

Der Flächennutzungsplan entfaltet als vorbereitender Bauleitplan gegenüber dem einzelnen Bürger keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht. Er bringt aber die interne Selbstbindung des Verwaltungsverbandes zum Ausdruck.

 

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht, Stand November 2021 findet, entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB, in der Zeit

vom 21.03.2022 bis einschließlich 25.04.2022

 

im Verwaltungsverband Jägerswald, Bauamt, Hauptstraße 41, 08606 Tirpersdorf

während der Dienststunden

Montag                     09.00 bis 11.00 Uhr

Dienstag                    09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch                  09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag              09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag                       07.00 bis 11.30 Uhr.

 

statt.

 

Die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich im Internet auf der Seite des Verwaltungsverbandes Jägerswald unter:

https://www.jaegerswald.de/inhalte/jaegerswald/_inhalt/bauleitplanung/vvj/vvj

und auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter:

 www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der o.g. Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt des Verwaltungsverbandes Jägerswald, Hauptstr. 41 in 08606 Tirpersdorf vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Verwaltungsverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Für das Verfahren des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig beteiligt.

 

Hinweis:

Muss der Verwaltungsverband Jägerswald während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

 

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 037463/22627 oder per E-Mail an bauamt@jaegerswald.de möglich.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsorten nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannte Internetadresse des Verwaltungsverbandes Jägerswald sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

 

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 037463/22627 oder per E-Mail an bauamt@jaegerswald.de erforderlich.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form an oben genannte E-Mail-Adressen abgegeben werden können.

 

Tirpersdorf, den 07.03.2022                                                gez.

                                                                                               Carmen Reiher

                                                                                               Verbandsvorsitzende

 

Auszug aus der Vorentwurfsplanzeichnung zum Flächennutzungsplan

 

 
  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterlagen öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes

 

 

 

 

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