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Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit 2019-2023

Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit 2019-2023

Im Vogtlandkreis sind für die Amtszeit 2019 - 2023 in diesem Jahr neue Jugendschöffen zu wählen.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen von Jugendlichen mitwirken. Ihre Stimme hat  bei Beratungen und Abstimmung über das Urteil, das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.

Der Jugendschöffe soll durch seine Berufs- und Lebenserfahrung ein entsprechendes Rechtsempfinden zur Geltung bringen. Jugendschöffen sollten deshalb erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Wie wird man Jugendschöffe?
Jeder Bürger zwischen 25 und 70 Jahren, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und im Vogtlandkreis wohnhaft ist, kann ab sofort bis spätestens 12.April 2018 im

Landratsamt Vogtlandkreis
Amt für Jugend und Soziales
Zi.Nr. 2.3.19
08523 Plauen, Postplatz 5
unter dem Kennwort "Jugendschöffe"

seine Bewerbung schriftlich abgeben.
Entsprechende Formulare zur Bewerbung des Schöffenamtes erhalten Sie auch unter: Homepage des Landratsamtes Vogtlandkreis https://www.vogtlandkreis.de/Jugendschöffenwahl oder www.schoeffenwahl.de.

Hinweis:
Jugendschöffen im Vogtlandkreis sind für die Amtsgerichte Plauen und Auerbach zu wählen. Entscheidend für die Zuordnung zu dem Amtsgericht ist der Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk.
Folgende Angaben müssen dem Bewerbungsvorschlag beigefügt werden:

  • Amtsgerichtsbezirk (Plauen oder Auerbach)
  • Familienname, Vorname, Geburtsname
  • Familienstand
  • Geburtsdatum und Ort
  • Beruf
  • Wohnort, Straße, Hausnummer
  • frühere Schöffentätigkeit

Zu beachten ist, dass das Gesetz bestimmte Berufsgruppen wie Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte und hauptamtlichen Bewährungs- und Gerichtshelfern eine Jugendschöffentätigkeit versagt. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren bzw. ein Urteil erlassen wurde, das die Aberkennung der Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter beinhaltet, dürfen sich ebenfalls nicht bewerben. Für die Funktion der Strafrechtspflege ist es unbedingt notwendig, dass sich verantwortungsvolle Bürger unseres Vogtlandkreises für das Amt eines Jugendschöffen zur Verfügung stellen.